Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TWM – Tommy Wilga Marketing
Stand: 18. August 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter der Leistungen ist: TWM – Tommy Wilga Marketing, Inhaber: Thomas Wilga, Hofburgstraße 53, 35418 Buseck, Deutschland, nachfolgend „TWM“.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen TWM und seinen Auftraggebern über Beratungs-, Marketing-, Werbe-, Webdesign-, Entwicklungs-, Content-, Local-SEO-, Local-Listing-, Recruiting-, Kampagnen-, Bestell- und vergleichbare Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Leistungen.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
1.4 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn TWM ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.5 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung und die Auftragsbestätigung, gehen diesen AGB im Falle von Widersprüchen vor.
1.6 Für das in diesen AGB geregelte Sondermodell für die Liefergastronomie gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen in § 11. Soweit diese von den übrigen Regelungen dieser AGB abweichen, gehen die besonderen Regelungen des § 11 vor.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich in erster Linie aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Leistungsvereinbarung.
2.2 Ein Vertrag kommt insbesondere zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von TWM annimmt, TWM einen Auftrag bestätigt oder TWM im Einvernehmen mit dem Auftraggeber mit der Leistungserbringung beginnt.
2.3 Allgemeine Leistungsbeschreibungen auf der Website, in Präsentationen, Referenzen oder Werbematerialien stellen keine Garantie bestimmter Eigenschaften oder wirtschaftlicher Ergebnisse dar, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wird.
2.4 TWM ist berechtigt, zur Vertragserfüllung fachlich geeignete freie Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstige Dienstleister einzusetzen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
2.5 Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, kann hierdurch zusätzlicher Aufwand entstehen. Zusatzleistungen bedürfen einer entsprechenden Beauftragung.
§ 3 Beratungs-, Marketing- und Erfolgsleistungen
3.1 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet TWM bei Beratungs-, Betreuungs-, Optimierungs-, Marketing- und Kampagnenleistungen die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
3.2 Insbesondere werden ohne ausdrückliche Individualvereinbarung keine bestimmten Rankings, Reichweiten, Impressionen, Klickzahlen, Leads, Umsätze, Conversion-Raten, Bewerberzahlen, Bewertungen oder sonstigen geschäftlichen Ergebnisse garantiert.
3.3 Ergebnisse von Online-Marketing-Maßnahmen hängen von zahlreichen Umständen ab, die TWM nicht vollständig beeinflussen kann. Hierzu können insbesondere Wettbewerb, Marktbedingungen, Nutzerverhalten, Budgets sowie Entscheidungen, Algorithmen, Richtlinien und technische Systeme externer Plattformbetreiber gehören.
3.4 Prognosen, Potenzialanalysen, Hochrechnungen und sonstige Einschätzungen beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen und stellen keine Garantie für zukünftige Ergebnisse dar.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt TWM sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugangsdaten, Freigaben und sonstigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Hierzu können insbesondere Texte, Bilder, Logos, Unternehmensdaten, Produkt- und Leistungsinformationen, Preisangaben, Speisekarten sowie Zugangsdaten zu Websites, Domains, Hosting-Systemen, Werbekonten, Analyseplattformen, Social-Media-Konten, Unternehmensprofilen und Zahlungsdienstleistern gehören.
4.3 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.
4.4 Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Mitwirkungen, Freigaben oder Informationen des Auftraggebers nicht rechtzeitig vorliegen, verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.
4.5 Hierdurch verursachter zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Abstimmung zusätzlich vergütet werden.
4.6 Der Auftraggeber hat Entwürfe, Kampagnen, Anzeigen, Texte, Webseiten, Speisekarten und andere zur Freigabe vorgelegte Inhalte sorgfältig zu prüfen. Mit seiner Freigabe bestätigt er die inhaltliche Freigabe für die vereinbarte Verwendung.
§ 5 Webseiten, Landingpages und sonstige digitale Projekte
5.1 Bei der Erstellung oder Überarbeitung von Webseiten, Landingpages und sonstigen digitalen Projekten richtet sich der konkrete Leistungsumfang nach der individuellen Vereinbarung.
5.2 Anzahl und Umfang etwaiger Korrektur- oder Überarbeitungsschleifen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, können als Zusatzleistung angeboten werden.
5.3 Soweit ein abnahmefähiges Werk geschuldet wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses nach Fertigstellung zu prüfen und bei vertragsgemäßer Leistung abzunehmen.
5.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.
5.5 Änderungen an Webseiten oder technischen Systemen nach Projektabschluss sind nur geschuldet, wenn eine entsprechende Wartungs-, Pflege- oder Betreuungsleistung vereinbart wurde.
5.6 TWM übernimmt keine Gewähr für Beeinträchtigungen, die nach Übergabe durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, Änderungen externer Systeme, nicht von TWM verantwortete Softwareupdates oder sonstige Eingriffe außerhalb des Verantwortungsbereichs von TWM verursacht werden.
5.7 Für Webseiten, die im Rahmen des Sondermodells für die Liefergastronomie gemäß § 11 erstellt und bereitgestellt werden, gelten hinsichtlich Vergütung, Laufzeit, Beendigung und Nutzungsrechten vorrangig die dort geregelten Sonderbestimmungen.
§ 6 Rechtstexte, Datenschutz, Impressum und rechtliche Verantwortung für Kundenwebseiten
6.1 Die Erstellung einer Website, Landingpage, Kampagne, Bestelllösung oder sonstigen digitalen Präsenz durch TWM beinhaltet keine Rechtsberatung und keine rechtliche Prüfung der Website oder des Geschäftsmodells des Auftraggebers, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde und rechtlich zulässig erbracht werden kann.
6.2 Der Auftraggeber ist als Betreiber seiner Website bzw. Anbieter seiner Waren oder Dienstleistungen grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm veröffentlichten Inhalte und seine geschäftliche Nutzung den für ihn geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
6.3 Dies betrifft insbesondere – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Impressums- und Anbieterinformationen, Datenschutzhinweise, Cookie- und Consent-Texte, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufs- und Verbraucherinformationen, Preisangaben, Pflichtinformationen zu Waren und Dienstleistungen, Urheber- und Markenrechte sowie branchenspezifische Informations- und Kennzeichnungspflichten.
6.4 Rechtstexte und rechtlich relevante Angaben sind grundsätzlich vom Auftraggeber bereitzustellen oder von ihm durch entsprechend befugte fachkundige Stellen erstellen bzw. prüfen zu lassen.
6.5 Soweit TWM vom Auftraggeber bereitgestellte Rechtstexte, Datenschutzhinweise, Consent-Texte, Impressumsangaben, AGB oder vergleichbare Inhalte in eine Website technisch einbindet, umfasst diese Tätigkeit keine Prüfung der rechtlichen Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung für das konkrete Geschäftsmodell des Auftraggebers.
6.6 Soweit TWM dem Auftraggeber allgemeine Mustertexte, Formulierungshilfen, Hinweise, Generator-Ergebnisse oder sonstige Vorlagen zur Verfügung stellt oder technisch einbindet, dienen diese lediglich als allgemeine Hilfestellung. Eine individuelle rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls ist damit nicht verbunden.
6.7 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Rechtstexte und rechtlich relevante Inhalte vor Veröffentlichung erforderlichenfalls fachkundig prüfen zu lassen.
6.8 Dies gilt insbesondere für Datenschutzerklärungen und Consent-Konfigurationen, da deren erforderlicher Inhalt von den tatsächlich eingesetzten Diensten, Datenverarbeitungen, Empfängern, Rechtsgrundlagen und technischen Einstellungen abhängt.
6.9 Der Auftraggeber hat TWM alle für die vereinbarte technische Umsetzung relevanten Angaben zu eingesetzten Diensten und gewünschten Datenverarbeitungen vollständig und richtig mitzuteilen.
6.10 Verändert der Auftraggeber nach Fertigstellung einer Website deren Inhalte, Funktionen, Plugins, Tracking-Dienste, Werbetechnologien oder sonstige Datenverarbeitungen oder werden solche Systeme durch Dritte verändert, liegt die Prüfung daraus entstehender rechtlicher Anpassungspflichten beim Auftraggeber, sofern keine laufende entsprechende Betreuung ausdrücklich vereinbart wurde.
6.11 Die vorstehenden Regelungen lassen die Verantwortung von TWM für die ordnungsgemäße Erfüllung ausdrücklich übernommener technischer und sonstiger vertraglicher Leistungen unberührt. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben ebenfalls unberührt.
§ 7 Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter
7.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Nutzung und Weitergabe aller TWM zur Verfügung gestellten Inhalte berechtigt ist.
7.2 Dies betrifft insbesondere Texte, Fotografien, Videos, Grafiken, Logos, Marken, Musik, Datenbanken, Kundenbewertungen, Testimonials, Speisekarten, Produktbilder und sonstige geschützte Inhalte.
7.3 Der Auftraggeber ist außerdem für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit seiner geschäftlichen Aussagen, Werbeversprechen, Produktangaben, Preise, Leistungsbeschreibungen und vergleichbarer Inhalte verantwortlich.
7.4 Eine allgemeine rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte ist nicht Bestandteil der Leistung von TWM.
7.5 TWM ist berechtigt, die Verwendung offensichtlich rechtswidriger oder nach nachvollziehbarer Einschätzung problematischer Inhalte bis zur Klärung abzulehnen.
7.6 Wird TWM wegen einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter aufgrund vom Auftraggeber bereitgestellter oder ausdrücklich freigegebener Inhalte in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber TWM von berechtigten Ansprüchen Dritter und den erforderlichen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen.
7.7 TWM wird den Auftraggeber über entsprechende Ansprüche unverzüglich informieren und ihm angemessene Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben. Die Freistellung gilt nicht, soweit TWM die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
§ 8 Einsatz künstlicher Intelligenz
8.1 Soweit im Rahmen einer vereinbarten Leistung KI-gestützte Systeme eingesetzt werden, können deren Ergebnisse der Unterstützung bei Recherche, Strukturierung, Text-, Bild-, Ideen- oder Prozessentwicklung dienen.
8.2 KI-generierte oder KI-unterstützte Ergebnisse können Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten und sind vor einer geschäftlichen Veröffentlichung angemessen zu prüfen.
8.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt TWM keine Garantie dafür, dass KI-generierte Inhalte weltweit einzigartig sind oder ausschließliche Schutzrechte an diesen entstehen.
8.4 Soweit Inhalte vom Auftraggeber zur Nutzung mit KI-Systemen bereitgestellt werden, stellt der Auftraggeber sicher, dass deren vertragsgemäße Verarbeitung zulässig ist.
§ 9 Werbekampagnen, Plattformen und Werbebudgets
9.1 Bei Leistungen im Zusammenhang mit Google Ads, Social Ads, Streaming-Werbung, Recruiting-Kampagnen oder anderen Werbeplattformen gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen und technischen Vorgaben der beteiligten Plattformanbieter.
9.2 Kosten für Werbeschaltungen, Media-Budgets, Plattformgebühren, Lizenzen und sonstige Leistungen Dritter sind nicht Bestandteil der Vergütung von TWM, soweit ihre Übernahme nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
9.3 TWM übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Plattformbetreiber bestimmte Anzeigen, Konten, Inhalte oder Kampagnen dauerhaft freigibt oder verfügbar hält.
9.4 Sperrungen, Einschränkungen, technische Ausfälle, Richtlinienänderungen oder sonstige Entscheidungen eines Plattformbetreibers, die TWM nicht zu vertreten hat, begründen keine Haftung von TWM.
9.5 TWM wird im Rahmen einer vereinbarten Kampagnenbetreuung angemessene Maßnahmen zur Optimierung ergreifen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird hierdurch nicht geschuldet.
9.6 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner beworbenen Produkte, Dienstleistungen, Angebote, Aussagen und Zielseiten verantwortlich.
§ 10 Local SEO, Local Listing und Unternehmensprofile
10.1 Bei Local-SEO-, Local-Listing-, Bewertungs- oder Unternehmensprofil-Leistungen kann TWM keine bestimmte Positionierung, Aufnahme, Freischaltung, Sichtbarkeit oder dauerhafte Darstellung durch Suchmaschinen, Verzeichnisse oder Plattformbetreiber garantieren.
10.2 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit seiner Unternehmens-, Standort-, Öffnungszeit-, Kontakt- und Leistungsdaten verantwortlich.
10.3 Änderungen, Prüfprozesse, Ablehnungen oder Verzögerungen durch Plattformbetreiber liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von TWM, soweit TWM diese nicht zu vertreten hat.
§ 11 Sondermodell für die Liefergastronomie
11.1 Anwendungsbereich
11.1.1 Die nachfolgenden Sonderbedingungen gelten, wenn zwischen TWM und dem Auftraggeber ausdrücklich die Nutzung des von TWM angebotenen Liefergastronomie-Konzepts vereinbart wird.
11.1.2 Soweit die Regelungen dieses § 11 von anderen Bestimmungen dieser AGB abweichen, gehen die Regelungen dieses § 11 vor.
11.2 Gegenstand des Liefergastronomie-Konzepts
11.2.1 TWM stellt dem Auftraggeber im Rahmen des vereinbarten Liefergastronomie-Konzepts eine individuelle digitale Lösung zur Präsentation und Online-Bestellung seiner gastronomischen Angebote zur Verfügung und übernimmt die im jeweiligen Angebot näher bezeichneten Einrichtungs-, technischen Betriebs-, Wartungs- und Betreuungsleistungen.
11.2.2 Für die ursprüngliche Erstellung der Website, die Bereitstellung des Bestellsystems und die vereinbarten laufenden Wartungs- und Betreuungsleistungen wird während des laufenden Vertragsverhältnisses keine gesonderte einmalige Erstellungsgebühr und keine gesonderte laufende Grund- oder Wartungsgebühr erhoben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11.2.3 Die Vergütung von TWM erfolgt stattdessen über die in diesem § 11 geregelte Umsatzbeteiligung.
11.2.4 Der konkrete Funktionsumfang der bereitgestellten Lösung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Leistungsbeschreibung.
11.2.5 TWM ist berechtigt, die eingesetzten technischen Systeme zu warten, zu aktualisieren, weiterzuentwickeln und technisch zu verändern, soweit hierdurch die wesentlichen vereinbarten Nutzungsmöglichkeiten des Auftraggebers nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
11.3 Vertragsverhältnis mit den Endkunden
11.3.1 Sämtliche über die bereitgestellte Bestelllösung eingehenden Bestellungen und hieraus entstehenden Kauf-, Liefer- oder sonstigen Verträge kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Endkunden und dem Auftraggeber zustande.
11.3.2 TWM wird nicht Verkäufer, Lieferant oder sonstiger Vertragspartner der Endkunden.
11.3.3 Der Auftraggeber ist insbesondere selbst verantwortlich für:
- Annahme und Bearbeitung eingehender Bestellungen
- Zubereitung der bestellten Speisen und Getränke
- Lieferung bzw. Bereitstellung zur Abholung
- Lieferzeiten und Liefergebiete
- Produktverfügbarkeit
- Preise und Mindestbestellwerte
- Reklamationen
- Rückerstattungen
- Stornierungen
- steuerliche Behandlung seiner Bestellungen sowie
- sonstige Ansprüche seiner Endkunden.
11.3.4 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Aktualität seiner Speisekarten, Produktinformationen, Preise, Öffnungszeiten, Liefergebiete, Lieferkosten und sonstigen geschäftlichen Informationen verantwortlich.
11.3.5 Der Auftraggeber ist insbesondere auch für die Erfüllung der für seinen gastronomischen Betrieb geltenden Informations-, Kennzeichnungs- und Verbraucherpflichten verantwortlich.
11.3.6 Die Bestimmungen des § 6 über Rechtstexte und rechtliche Verantwortung gelten auch für das Liefergastronomie-Konzept.
11.4 Umsatzbeteiligung von TWM
11.4.1 Als Vergütung für die Erstellung, Bereitstellung, technische Betreuung und vereinbarte Wartung der Bestelllösung erhält TWM eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 5 % des über die von TWM bereitgestellte Bestelllösung generierten Netto-Bestellumsatzes zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
11.4.2 Als Netto-Bestellumsatz gilt der vom Endkunden für eine über die TWM-Bestelllösung aufgegebene Bestellung geschuldete Bestellbetrag ohne die darin enthaltene gesetzliche Umsatzsteuer.
11.4.3 Zum vergütungspflichtigen Netto-Bestellumsatz gehören insbesondere der Netto-Warenwert der Bestellung sowie vom Endkunden geschuldete Liefergebühren oder vergleichbare bestellbezogene Entgelte.
11.4.4 Freiwillige Trinkgelder werden bei der Berechnung der Umsatzbeteiligung nicht berücksichtigt.
11.4.5 Vom Auftraggeber gewährte Rabatte und Preisnachlässe reduzieren den maßgeblichen Bestellumsatz entsprechend, soweit sie bereits Bestandteil der jeweiligen Bestellung sind.
11.4.6 Vollständig stornierte und vollständig an den Endkunden zurückerstattete Bestellungen werden bei der Berechnung der Umsatzbeteiligung nicht berücksichtigt.
11.4.7 Bei teilweisen Stornierungen oder Rückerstattungen reduziert sich der maßgebliche Netto-Bestellumsatz entsprechend.
11.4.8 Gebühren, Transaktionskosten, Rückbuchungsgebühren oder sonstige Entgelte des vom Auftraggeber eingesetzten Zahlungsdienstleisters mindern den für die Berechnung der 5-%-Umsatzbeteiligung maßgeblichen Netto-Bestellumsatz nicht.
11.4.9 Die Umsatzbeteiligung gilt für sämtliche vergütungspflichtigen Bestellungen, die über die von TWM bereitgestellte Bestelllösung generiert werden, unabhängig von der vom Endkunden verwendeten Zahlungsart.
11.4.10 Die Abrechnung erfolgt in den zwischen TWM und dem Auftraggeber vereinbarten Abrechnungsintervallen anhand der innerhalb des Bestellsystems erfassten Bestelldaten.
11.4.11 Nachträglich erfolgte Stornierungen oder Rückerstattungen, die erst nach einer bereits erfolgten Abrechnung berücksichtigt werden können, werden in einer nachfolgenden Abrechnung entsprechend korrigiert.
11.5 Zahlungsdienstleister und Zahlungsabwicklung
11.5.1 Die Zahlungsabwicklung gegenüber den Endkunden erfolgt über einen vom Auftraggeber eigenverantwortlich eingesetzten Zahlungsdienstleister oder über eine sonstige vom Auftraggeber angebotene Zahlungsart.
11.5.2 Der Vertrag mit einem eingesetzten Zahlungsdienstleister wird unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Zahlungsdienstleister geschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11.5.3 Der Auftraggeber trägt die Kosten des Zahlungsdienstleisters zusätzlich zur vereinbarten Umsatzbeteiligung von TWM.
11.5.4 Hierzu zählen insbesondere Transaktionsentgelte, Zahlungsgebühren, Chargeback-Kosten, Rückbuchungsgebühren und sonstige vom Zahlungsdienstleister erhobene Entgelte.
11.5.5 TWM ist nicht Zahlungsdienstleister des Auftraggebers oder dessen Endkunden und nimmt insbesondere keine für den Auftraggeber bestimmten Kundengelder im eigenen Namen entgegen.
11.5.6 Zahlungen der Endkunden werden unmittelbar über die vom Auftraggeber eingesetzten Zahlungswege bzw. Zahlungsdienstleister abgewickelt.
11.5.7 TWM kann den Auftraggeber bei der technischen Einrichtung oder Anbindung eines Zahlungsdienstleisters unterstützen. Hierdurch übernimmt TWM keine Verantwortung für dessen Leistungen, Verfügbarkeit, Gebührenstruktur, Vertragsbedingungen, Identitätsprüfungen oder sonstige Prüfprozesse.
11.5.8 Der Auftraggeber ist selbst für die Einrichtung, Verifizierung und dauerhafte Funktionsfähigkeit seines Kontos beim jeweiligen Zahlungsdienstleister sowie für die dort hinterlegten Unternehmens-, Steuer-, Bank- und sonstigen Daten verantwortlich.
11.5.9 Sperrt oder beschränkt ein Zahlungsdienstleister das Konto des Auftraggebers oder einzelne Zahlungsarten aus Gründen, die TWM nicht zu vertreten hat, begründet dies keinen Mangel der von TWM bereitgestellten Leistung.
11.6 Bestellungen, Stornierungen und Rückerstattungen
11.6.1 Der Auftraggeber ist für die operative Bearbeitung eingehender Bestellungen verantwortlich.
11.6.2 Der Auftraggeber entscheidet über Annahme, Ablehnung, Stornierung und Rückerstattung einer Bestellung, soweit gesetzliche Vorgaben oder die Bedingungen des eingesetzten Zahlungsdienstleisters nichts anderes bestimmen.
11.6.3 Rückzahlungen an Endkunden erfolgen durch den Auftraggeber bzw. über den vom Auftraggeber eingesetzten Zahlungsdienstleister.
11.6.4 TWM schuldet gegenüber den Endkunden keine Rückerstattung und entscheidet nicht über die Berechtigung von Reklamationen oder Rückzahlungsansprüchen.
11.6.5 Der Auftraggeber darf Bestellungen, Stornierungen oder Rückerstattungen nicht gezielt außerhalb des vorgesehenen Systems abwickeln, falsch erfassen oder anderweitig gestalten, um die vereinbarte Umsatzbeteiligung von TWM zu umgehen.
11.7 Technischer Betrieb und Wartung
11.7.1 Während des laufenden Vertragsverhältnisses übernimmt TWM die im jeweiligen Leistungsumfang vereinbarte technische Wartung und Betreuung der von TWM bereitgestellten Website und Bestelllösung.
11.7.2 Eine ununterbrochene und jederzeit fehlerfreie Verfügbarkeit kann nicht gewährleistet werden.
11.7.3 Insbesondere können Wartungsarbeiten sowie Störungen bei Hosting-, Internet-, Domain-, Zahlungs-, Software- oder sonstigen externen Dienstleistern vorübergehend zu Einschränkungen führen.
11.7.4 TWM wird im eigenen Verantwortungsbereich auftretende erhebliche technische Störungen im Rahmen der vereinbarten Betreuung innerhalb angemessener Zeit bearbeiten.
11.7.5 Für Störungen und Ausfälle externer Dienstleister haftet TWM nur, soweit TWM diese nach den Haftungsbestimmungen dieser AGB zu vertreten hat.
11.8 Mitwirkungspflichten des Gastronomiebetriebs
11.8.1 Der Auftraggeber stellt TWM sämtliche zur Einrichtung und zum Betrieb der Bestelllösung erforderlichen Angaben, Inhalte, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
11.8.2 Änderungen insbesondere von Preisen, Produkten, Speisekarten, Öffnungszeiten, Liefergebieten, Lieferkosten, Mindestbestellwerten oder sonstigen für Endkunden relevanten Informationen sind TWM rechtzeitig mitzuteilen, soweit der Auftraggeber diese Änderungen nicht selbst über ein bereitgestelltes Verwaltungssystem vornehmen kann.
11.8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine innerhalb der Bestelllösung veröffentlichten Angaben regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität zu kontrollieren.
11.9 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Liefergastronomie-Modells
11.9.1 Der Vertrag über das Liefergastronomie-Konzept wird, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.9.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden.
11.9.3 Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt die vereinbarte Umsatzbeteiligung gemäß § 11.4 für die bis dahin anfallenden vergütungspflichtigen Bestellumsätze geschuldet.
11.9.4 Das gesetzliche Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.10 Folgen der Vertragsbeendigung
11.10.1 Mit Beendigung des Vertrags endet die Verpflichtung von TWM zur weiteren Bereitstellung, Wartung und Betreuung der Website und des Bestellsystems, sofern keine Übernahme der Website gemäß § 11.11 erfolgt.
11.10.2 Das von TWM bereitgestellte Bestellsystem wird mit bzw. nach Beendigung des Vertrags deaktiviert oder aus der Website entfernt.
11.10.3 Möchte der Auftraggeber nach Vertragsende weder die Website noch das Bestellsystem weiter nutzen, entstehen ihm keine zusätzlichen Kosten für die ursprüngliche Erstellung der Website und keine nachträglichen Kosten für die während des Vertragsverhältnisses vertragsgemäß erbrachte Wartung oder Betreuung.
11.10.4 Die bis zum Vertragsende entstandene Umsatzbeteiligung sowie sonstige bereits fällige Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
11.10.5 Ohne eine Übernahme der Website gemäß § 11.11 besteht nach Vertragsende kein Anspruch des Auftraggebers auf weitere Bereitstellung oder dauerhafte Nutzung der von TWM im Rahmen dieses Sondermodells erstellten Website.
11.11 Übernahmeoption für die Website nach Vertragsende
11.11.1 Möchte der Auftraggeber nach Beendigung des Liefergastronomie-Vertrags die von TWM erstellte Website ohne das TWM-Bestellsystem dauerhaft weiterverwenden, kann er die Website gegen Zahlung einer einmaligen Übernahmevergütung in Höhe von 2.000,00 € netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer übernehmen.
11.11.2 Die Übernahmeoption ist spätestens bis zum Wirksamwerden der Kündigung oder innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsende in Textform gegenüber TWM auszuüben.
11.11.3 Die Übernahme umfasst die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bestehende Website einschließlich der für deren bestimmungsgemäße weitere Nutzung erforderlichen und von TWM übertragbaren bzw. einräumbaren Nutzungsrechte an den von TWM hierfür erstellten Bestandteilen.
11.11.4 Nicht Bestandteil der Übernahme sind insbesondere:
- das TWM-Bestellsystem
- speziell hierfür entwickelte interne Funktionen oder Komponenten
- interne Systeme, Bibliotheken, Vorlagen oder Entwicklungswerkzeuge von TWM
- nicht übertragbare Lizenzen Dritter
- laufende Wartungs- oder Betreuungsleistungen
- zukünftige Aktualisierungen oder Weiterentwicklungen sowie
- laufende Hosting-, Domain-, Software-, Lizenz- oder sonstige Fremdkosten, sofern deren Übernahme nicht ausdrücklich vereinbart wird.
11.11.5 TWM ist berechtigt, das TWM-Bestellsystem und sonstige nicht von der Übernahme umfasste TWM-Komponenten vor Übergabe bzw. dauerhafter Weiterverwendung aus der Website zu entfernen.
11.11.6 Die für die dauerhafte Nutzung der übernommenen Website erforderlichen Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung der Übernahmevergütung eingeräumt.
11.11.7 Soweit die Website technisch auf Diensten oder Plattformen Dritter betrieben wird, erfolgt eine Übergabe, Übertragung oder Fortführung nur in dem technisch möglichen und nach den jeweiligen Bedingungen des Drittanbieters zulässigen Umfang.
11.11.8 Nach der Übernahme ist der Auftraggeber selbst für den weiteren technischen Betrieb und die hierfür anfallenden Hosting-, Domain-, Plattform-, Software-, Lizenz- und sonstigen Fremdkosten verantwortlich, soweit keine gesonderte Vereinbarung mit TWM getroffen wird.
11.11.9 Mit der Übernahme der Website entsteht kein Anspruch auf weitere kostenlose Wartung, Pflege, Aktualisierung, technische Betreuung oder Anpassung durch TWM.
11.11.10 Eine weitere Wartung oder Betreuung kann nach Vertragsende separat mit TWM vereinbart und vergütet werden.
§ 12 Allgemeine Vergütung, Fremdkosten und Zahlung
12.1 Soweit nicht das Sondermodell gemäß § 11 oder eine sonstige besondere Vergütungsvereinbarung Anwendung findet, richtet sich die Vergütung nach dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
12.2 Soweit gesetzlich Umsatzsteuer anfällt, wird diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zusätzlich berechnet bzw. ausgewiesen.
12.3 Fremdkosten, insbesondere Werbebudgets, Hosting-, Domain-, Lizenz-, Software-, Plattform-, Zahlungsdienstleister- oder Mediakosten, sind nur Bestandteil der Vergütung von TWM, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12.4 Rechnungen sind innerhalb des jeweils auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug zu begleichen.
12.5 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, stehen TWM die gesetzlichen Verzugsansprüche zu.
12.6 Bei erheblichen fälligen Zahlungsrückständen ist TWM nach vorheriger Ankündigung berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen vorübergehend auszusetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
12.7 Für das Liefergastronomie-Modell gelten hinsichtlich der Vergütung vorrangig die Bestimmungen des § 11.
§ 13 Nutzungsrechte
13.1 An individuell von TWM erstellten urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
13.2 Soweit nicht anders vereinbart, werden einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte eingeräumt, soweit diese zur vertragsgemäßen Nutzung des jeweiligen Arbeitsergebnisses erforderlich sind.
13.3 Soweit es der Vertragszweck erfordert, umfasst das Nutzungsrecht auch das Recht, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und für die eigene geschäftliche Nutzung zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen.
13.4 Rechte an bereits vor Vertragsbeginn bestehenden Systemen, Methoden, Vorlagen, Bibliotheken, Komponenten, Know-how und sonstigen allgemeinen Arbeitsmitteln von TWM verbleiben bei TWM. Der Auftraggeber erhält daran nur die zur Nutzung des konkreten Vertragsergebnisses erforderlichen Rechte.
13.5 Für Inhalte und Komponenten Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers.
13.6 Die Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, Quelldateien, Design-Rohdateien oder internen Entwicklungsunterlagen ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
13.7 Abweichend von den vorstehenden Regelungen gelten für im Rahmen des Liefergastronomie-Modells erstellte Webseiten und Bestellsysteme ausschließlich die besonderen Nutzungs- und Übernahmeregelungen des § 11. Insbesondere entsteht allein durch die laufende Zahlung der Umsatzbeteiligung kein Anspruch auf dauerhafte Nutzung der Website nach Beendigung des Vertrags.
§ 14 Referenznutzung
14.1 TWM darf öffentlich veröffentlichte Projektergebnisse grundsätzlich unter Nennung des Auftraggebers als Referenz für die eigene Unternehmensdarstellung verwenden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.
14.2 Vertrauliche oder nicht veröffentlichte Informationen werden hiervon nicht umfasst.
§ 15 Mängel und Nacherfüllung
15.1 Für werkvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes wirksam vereinbart wurde.
15.2 Der Auftraggeber soll festgestellte Mängel möglichst konkret beschreiben und TWM Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben.
15.3 Nicht als Mangel gelten nachträgliche Beeinträchtigungen, die durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter oder durch Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs von TWM verursacht wurden.
§ 16 Haftung
16.1 TWM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
16.2 TWM haftet außerdem unbeschränkt, soweit eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde oder eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften besteht.
16.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet TWM nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
16.4 Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
16.5 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
16.6 Soweit die Haftung von TWM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TWM.
16.7 Für Ausfälle, Sperrungen, Datenverluste, Funktionsänderungen oder sonstige Störungen externer Plattformen, Hostinganbieter, Zahlungsdienstleister, Softwareanbieter oder sonstiger Dritter haftet TWM nur, soweit TWM den betreffenden Schaden nach Maßgabe dieses Abschnitts zu vertreten hat.
16.8 Die Regelungen dieses Abschnitts gelten auch für Leistungen im Rahmen des Liefergastronomie-Modells.
§ 17 Vertraulichkeit
17.1 Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
17.2 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen bzw. behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
17.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
§ 18 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
18.1 Beide Parteien sind verpflichtet, die für sie jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
18.2 Soweit TWM im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung über Auftragsverarbeitung.
18.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten, die er TWM zur Verarbeitung zur Verfügung stellt, rechtmäßig erhoben und im Rahmen des vereinbarten Zwecks verarbeitet werden dürfen.
18.4 Zwingende eigene datenschutzrechtliche Verpflichtungen von TWM bleiben unberührt.
18.5 Die konkrete datenschutzrechtliche Rollenverteilung kann je nach eingesetzter Technik und konkreter Datenverarbeitung von der jeweiligen Leistung abhängen und ist erforderlichenfalls gesondert festzulegen.
§ 19 Vertragslaufzeit und Kündigung bei sonstigen Leistungen
19.1 Soweit § 11 oder eine individuelle Vereinbarung keine speziellere Regelung enthält, richten sich Laufzeit und Kündigungsfristen nach dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vertragsvereinbarung.
19.2 Projektverträge enden grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
19.3 Ist bei einer sonstigen laufenden Betreuungsleistung weder eine feste Vertragslaufzeit noch eine Kündigungsfrist vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
19.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
19.5 Im Falle einer Vertragsbeendigung sind bis zum Wirksamwerden der Beendigung vertragsgemäß erbrachte Leistungen und berechtigterweise entstandene Fremdkosten zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
19.6 Für das Liefergastronomie-Modell gelten vorrangig die besonderen Regelungen zu Laufzeit, Kündigung und Vertragsbeendigung in § 11.
§ 20 Höhere Gewalt und externe Störungen
20.1 Kann eine Partei ihre vertraglichen Pflichten aufgrund eines von ihr nicht zu vertretenden außergewöhnlichen und unvermeidbaren Ereignisses vorübergehend nicht erfüllen, ruhen die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang der Behinderung.
20.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei möglichst zeitnah über die Behinderung und deren voraussichtliche Auswirkungen.
20.3 Dies kann insbesondere bei erheblichen Ausfällen der Telekommunikations- oder Energieversorgung, überregionalen technischen Störungen oder vergleichbaren außergewöhnlichen Ereignissen gelten, soweit diese außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.
20.4 Dauert die Behinderung so lange an, dass einer Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, bleiben gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte unberührt.
§ 21 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
21.1 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
21.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 22 Schlussbestimmungen
22.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
22.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von TWM.
22.3 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
22.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.